Therapie
„Dass die Vögel der Sorge und des Kummers über Deinem Haupte fliegen, kannst Du nicht ändern. Aber dass sie Nester in Deinem Haar bauen, das kannst Du verhindern.“ Chinesisches Sprichwort
Als systemische Therapeutin betrachte ich Probleme nicht als isolierte Störungen, die eine Person „hat“ sondern gehe davon aus, dass Symptome immer in einem bestimmten Kontext entstehen und beziehungsgestaltende Wirkung haben. Ich nehme an, dass Menschen mit einer Problematik Symptomträger und Teil eines Systems sind, in dem das Problem entsteht und aufrechterhalten wird. Das Problem wird so als Herausforderung im System verstanden, und somit können alle Beteiligten zur Lösung beitragen.
Was Sie in systemischer Therapie erwartet
- Auftragsklärung und Ziele– Was wollen Sie verändern/erreichen?
- Kontext– Verständnis von Problemen im Systemzusammenhang. Wer ist an der Problementstehung und -lösung beteiligt?
- Ressourcen- und Lösungsorientierung statt Problemfixierung. Welche Ressourcen und Fähigkeiten bringen Sie und Ihre Umgebung mit?
- Ausnahmen– was funktioniert trotz des Problems gut?
- Erweiterung „inneren Landkarten“ – Veränderung durch neue Sichtweisen Eröffnung von Möglichkeitsräume.
- „Verstörung“– problematische festgefahrene zwischenmenschliche Muster erkennen, hinterfragen und verändern. Denn mehr von Demselben erzeugt Dasselbe.
Wie ich arbeite
- Ich interessiere mich für Ihre bisherigen Lebensstrategien und Ihre Sichtweisen, auch wenn sie auf den ersten Blick als problematisch erscheinen mögen.
- Ich sehe Sie als Experten Ihres Lebens. Mein Wissen und meine Methoden dienen lediglich als Impulsgeber – Sie haben die Kompetenz und die Ressourcen, Ihre Probleme zu lösen.
- Ich gestalte mit Ihnen eine tragfähige therapeutische Beziehung und einen Rahmen, der Vertrauen und Sicherheit gibt, um Veränderung möglich zu machen. Denn Wachstum geschieht nur „im grünen Bereich“.
- Ich stelle mich mit Ihnen der Belastung und dem Schweren und eröffne die Möglichkeit, diese durch korrigierende Erfahrungen leichter werden zu lassen.
Umgang mit Diagnosen
Im systemischen Ansatz haben Diagnosen keinen festschreibenden Charakter. Sie sind keine endgültigen Etiketten, sondern Werkzeuge, die helfen können, Orientierung zu finden. Diagnosen verstehe ich als Sinnkonstruktionen, die je nach Perspektive unterschiedliche Bedeutungen haben können – je nachdem, wer sie betrachtet und in welchem Kontext sie eine Rolle spielen. Daher sind für mich Diagnosen in erster Linie Beziehungshypothesen, die die Kommunikation im professionellen Umfeld erleichtern, jedoch immer auf ihre Notwendigkeit und ihren Gehalt geprüft werden sollten. Diagnosen dienen der Verständigung und nicht der Festlegung.
Therapie Setting
- Einzelsetting
- Mehrpersonensetting
- Gruppensetting
- Paartherapie
Möglichkeiten für…
Privatversicherte und Beihilfeberechtigte
Um sicherzugehen, dass die Therapie von Ihrer Kasse bezahlt wird, sollten Sie sich zuerst bei Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle erkundigen, ob und wie psychotherapeutische Leistungen abgedeckt werden. Stellen Sie sicher, dass Therapien bei psychologischen Psychotherapeut*innen (wie mir) bezahlt werden. Einige Kassen übernehmen nämlich nur ärztliche Psychotherapien.
Erkundigen Sie sich bitte außerdem, ob die Leistungen Ihrer Kasse sich an den seit dem 1. Juli 2024 geltenden Abrechnungsempfehlungen für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte orientieren. Lassen Sie sich ggf. eine genaue Übersicht über die abrechenbaren Leistungen zusenden. Es gibt nämlich einzelne Kassen, die nicht jede der üblichen Leistungen (z. B. biographische Anamnesen, Kurzzeittherapien, Langzeittherapien etc.) übernehmen. Die Rechnungen werden von mir nach GOP (Gebührenordnung für Psychotherapie) erstellt.
Wenn Sie diesen bürokratischen Akt hinter sich haben, folgt die telefonische Vereinbarung eines Erstgesprächs mit mir. Fragen zur Abrechnung, insbesondere im Fall möglicher Zuzahlungen bei nicht vollständig abgedeckten Leistungen, können wir dann gern im Detail besprechen.
Selbstzahler
Eine weitere Möglichkeit, die sich immer bietet ist die sogenannte Selbstzahler-Leistung. Diese steht jeder Person offen, unabhängig vom Versicherungsstatus. Die Honorare der in Anspruch genommenen Dienstleistungen müssen hier – wie der Name es schon vermuten lässt – selbst getragen werden. Es kann viele Gründe geben, weshalb jemand diese Möglichkeit wählt.
Gesetzlich Versicherte – Das Kostenerstattungsverfahren
In Deutschland werden die Kosten einer Psychotherapie von den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) übernommen, sofern die Behandlung bei einer niedergelassenen Psychotherapiepraxis mit Kassensitz stattfindet.
Da ich noch keine Kassenzulassung besitze, kann ich GKV-Patient*innen derzeit ausschließlich über das Kostenerstattungsverfahren behandeln.
In begründeten Ausnahmefällen kann auch eine Therapie bei einer privaten Psychotherapeutin oder einem privaten Psychotherapeuten erstattet werden – vorausgesetzt:
- Die Therapie ist dringend notwendig, und
- Kein kassenzugelassener Therapeut kann innerhalb einer angemessenen Wartezeit einen Therapieplatz anbieten.
Damit dies möglich ist, muss der private Psychotherapeut:
- Eine gültige Approbation besitzen und
- Im Arztregister eingetragen sein.
Die Abrechnung erfolgt dann über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren gemäß § 13 Absatz 3 SGB V, welches für alle GKVen gilt.
Gerade in Berlin gibt es eine erhebliche Versorgungslücke in der psychotherapeutischen Behandlung. Das bedeutet: Lange Wartezeiten auf Therapieplätze bei kassenzugelassenen Praxen sind keine Seltenheit. Wenn auch Sie davon betroffen sind, kann das Kostenerstattungsverfahren eine Lösung sein, um die benötigte Therapie zeitnah zu erhalten. Finanzielle Nachteile entstehen Ihnen dadurch in der Regel nicht, da die Abrechnung direkt mit Ihrer Krankenkasse erfolgen kann.
Wie funktioniert das Kostenerstattungsverfahren?
Damit die gesetzliche Krankenkasse die Kosten übernimmt, sind folgende Schritte erforderlich:
SCHRITT 1: Terminservicestelle – Sprechstunde
Kontaktieren Sie die Terminservicestelle (TSS) telefonisch unter 116117 oder online unter kvberlin.de, um einen Termin für eine Sprechstunde zu vereinbaren.
- Wichtig: Lassen Sie sich dort den PTV 11-Bogen mit einem Dringlichkeits- oder Überweisungscode ausstellen. Dieser Code ist nur 2–4 Wochen gültig.
- Wenn Ihnen kein Therapieplatz angeboten wurde, dokumentieren Sie dies im Absagenprotokoll.
SCHRITT 2: Terminservicestelle – Probatorik
Innerhalb von 2 Wochen nach der Sprechstunde sollten Sie erneut die TSS kontaktieren, um mit dem Dringlichkeits-/Überweisungscode einen Termin für die Probatorik (Kennenlerngespräche) zu vereinbaren.
- Bei Nicht-Vermittlung: Dokumentieren Sie im Absagenprotokoll „keine Vermittlung Probatorik“.
- Bei Vermittlung: Fragen Sie, ob nach der Probatorik ein Therapieplatz verfügbar ist:
- Ja: Nehmen Sie die Probatorik wahr.
- Nein: Dokumentieren Sie „Probatorik, aber kein Therapieplatz“ im Absagenprotokoll.
SCHRITT 3: Kassentherapeut*innen kontaktieren
Um Ihre Bemühungen nachzuweisen, sollten Sie parallel zu den Schritten 1 und 2 mindestens 10 psychologische oder ärztliche Psychotherapeut*innen mit Kassensitz kontaktieren.
- Nutzen Sie dazu das Verzeichnis auf kvberlin.de.
- Falls innerhalb einer Woche keine Antwort auf Ihre Therapieplatzanfrage erfolgt, können Sie den Kontakt als „Absage“ oder „kein Platz“ im Absagenprotokoll vermerken.
SCHRITT 4: Kontakt zu Ihrer GKV aufnehmen
Um das erforderliche „Systemversagen“ nachzuweisen, müssen Sie Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) die Möglichkeit geben, Sie bei der Suche zu unterstützen:
- Berichten Sie von Ihrer erfolglosen Suche und
- Erfragen Sie, welche Unterlagen Ihre GKV benötigt, um eine Kostenerstattung in Betracht zu ziehen.
- Tipp: Lassen Sie sich diese Informationen schriftlich geben.
SCHRITT 5: Termin bei Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin
Zusätzlich zu den Schritten 1–4 benötigen Sie:
- Einen Konsiliarbericht und
- Eine Dringlichkeitsbescheinigung von Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin (idealerweise von einem Psychiater/einer Psychiaterin).
- Der Konsiliarbericht bestätigt die Notwendigkeit einer Psychotherapie und schließt körperliche Ursachen für Ihre Beschwerden aus.
- Die Dringlichkeitsbescheinigung unterstreicht die zeitnahe Notwendigkeit einer psychotherapeutischen Behandlung.
Beginn der Psychotherapie
Sobald Ihre gesetzliche Krankenkasse bestätigt hat, dass die Kostenübernahme über das Kostenerstattungsverfahren möglich ist, können Sie ein Kennenlerngespräch in meiner Privatpraxis oder einer anderen Praxis Ihrer Wahl vereinbaren.
Sie wünschen Unterstützung beim Antragsverfahren? Meine Kooperation mit Tepavi
Wenn sie den Weg der Kostenerstattung nicht alleine gehen, den Kräfte-und Nerven zehrenden Aufwand sparen möchten, übernimmt der Dienstleister TEPAVI gegen Gebühr alle übertragbaren Tätigkeiten im bürokratischen Verfahren. Nur sehr wenige Tätigkeiten durch Sie ausgeführt werden. Von Tag 1 an übernimmt Tepavi die Kommunikation mit Ihrer Krankenkasse. Link: https://www.tepavi.de/patient-innen
Wenn dies für Sie in Betracht kommt, kontaktieren Sie mich gerne! Wenn wir gemeinsam Ihre Kostenerstattung mit Tepavi beginnen, kann ich über eine digitale Plattform den Prozess der Antragstellung transparent nachverfolgen, ohne selber aktiv werden zu müssen –und starte mit Ihnen in einen psychotherpeutischen Prozess, Sobald Ihre Therape bewilligt wurde.